Gesetzlich Krankenversicherte sind im Urlaub meistens nicht versichert oder zumindest nicht ausreichend. Dies bedeutet, dass Sie in Ländern außerhalb der Europäischen Union und in Ländern, die mit der Bundesrepublik Deutschland keine Sozialsicherungsabkommen haben, einen Teil oder sogar die kompletten Behandlungskosten selber tragen müssen.
Aber auch für den Privatversicherten kann eine Auslandskranken- reiseversicherung sinnvoll sein. Denn der in Extremfällen notwendige Rücktransport, ist nicht Teil eines jeden Versicherungsvertrags.
Sie haben noch keine Auslandskrankenreiseversicherung?
Nutzen Sie doch am besten den von uns ausgewählten Partner www.reiseversicherung.de, um Ihren Urlaub ohne ein schlechtes Gewissen genießen zu können.

